Spenden und Stiften

Mit der Gründung der Stiftung Schloss Dyck als Zentrum für Gartenkunst und Landschaftkultur wurde der Erhalt von Schloss Dyck als eines der wichtigen Kulturschätze des Rheinlandes gesichert. Die Gründer der Stiftung sind dabei einen beispielhaften und mutigen Weg gegangen. Neben der Begeisterung für einen einzigartigen Ort ging es vor allem darum, einen Grundstein für den dauerhaften Erhalt der großen Wasserschlossanlage zu legen.

Viele wichtige Zuschüsse sind seit der Gründung der Stiftung vor allem in die Sanierung des national bedeutenden Denkmals geflossen. Verbunden mit der Sanierung ist eine sogenannte Zweckbindung, die Verpflichtung der Stiftung, die geförderten Investitionen dauerhaft geöffnet, gepflegt und instand zu halten.

Das Konzept der Stiftung sieht vor, den Betrieb und den Unterhalt der Anlagen nachhaltig aus eigener Kraft und somit ohne dauerhafte öffentliche Zuschüsse sicher zu stellen. Bei einer auf vier Inseln gegründeten Schlossanlage, mit mehr als 20.000 m2 Nutzfläche und mehr als 70 ha Park- und Gartenanlagen, ist dies eine in die Zukunft gerichtete Herausforderung.

Die Stiftung Schloss Dyck bedarf auch weiterhin engagierter Förderer. Helfen Sie mit, Schloss Dyck als wichtiges kulturelles Erbe unserer Region dauerhaft für zukünftige Generationen zu sichern.

Zustiftungen

Bei einer Zustiftung geht Ihre Zuwendung in das Stiftungsvermögen der Stiftung Schloss Dyck ein. Dadurch erhöhen Sie dauerhaft die damit jährlich erwirtschafteten Zinserträge. Zustiftungen sichern somit langfristig und nachhaltig den Erhalt und - auch in ferner Zukunft. Zustiftungen sind ab einem Betrag von 500,- Euro möglich. Eine Zustiftung kann durch einfache Überweisung erfolgen. Tragen Sie unter Verwendungszweck „Zustiftung", Ihrem Namen und Adresse. Richten Sie die Überweisung an die Stiftung Schloss Dyck, IBAN: DE79 3055 0000 0080 1435 14, BIC: WELA DE DN. Sie erhalten umgehend eine Zuwendungsbescheinigung.

Spenden

Spenden sind freiwillige, finanzielle Zuwendungen, welche die Stftung für ihre satzungsgemäße Aufgabe verwendet. Anders als Zustiftungen gehen Spenden nicht in das Stiftungsvermögen ein, sondern werden alsbald für den Stiftungszweck ausgegeben, z.B. für die Pflege der Parkanlage. Verwenden Sie für Ihre Spende eine Überweisung mit dem Verwendungszweck „Spende", Ihrem Namen und Adresse. Richten Sie die Überweisung an die Stiftung Schloss Dyck, Konto Nr. 80 14 35 14 bei der Sparkasse Neuss (BLZ 305 500 00). Ab einem Spendenbetrag von 20,- Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

Neben den bereits genannten Formen sind auch testamentarische Zuwendungen sehr willkommen. Sollten Sie als Firma Interesse an einer Sponsoring-Kooperation haben, so machen wir Ihnen gerne einen individuellen Vorschlag.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren.